Rürup-Rente
Was sind die Voraussetzungen für die Rürup-Rente und wie wird sie besteuert?
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Die Rürup Rente wird auch Basisrente genannt. Es handelt sich bei dieser Rente um eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung, welche von zahlreichen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Bei der Rentenbesteuerung der Rürup Rente ist zu unterscheiden, wie die Beiträge zur Rürup Rente bei der Einzahlung der Beiträge in der Steuererklärung steuerlich berücksichtigt werden können und, wie die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase besteuert wird.
Voraussetzungen für die Rürup-Rente
Die gesetzlichen Vorschriften für die Basisrente finden sich in §10 (1) Nr.2 b) EStG. Eine Rürup-Rente muss demnach zusammengefasst folgende Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung erfüllen:
Der Rentenversicherungsvertrag darf
- nicht vererblich sein. Eine Hinterbliebenenrente ist aber im Rahmen des Einkommensteuergesetzes aber möglich.
- nicht übertragbar sein,
- nicht beleihbar sein. Es muss also vertraglich ausgeschlossen sein, dass die Ansprüche etwa sicherungshalber abgetreten oder verpfändet werden können.
nicht veräußerbar sein.
- nicht kapitalisierbar sein. Das Recht auf Kapitalabfindung der Rentenzahlungen muss also ausgeschlossen sein.
Weitere gesetzliche Bestimmungen zur Zertifizierung von Rürup - Rentenversicherungsverträgen finden sich auch unter §5a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.
Steuervorteile für Rürup Rente in der Einzahlungsphase
In der Einzahlungsphase zur Rürup-Rente (Basisrente) kommt es zu einer steuerlichen Begünstigung. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt dabei über die Abzugsfähigkeit der Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung in Höhe von 40.000 Euro. Es ist aber nicht die Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge bis zu diesem Höchstbetrag absetzbar, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz, welcher im Jahr 2005 60% betrug. Der Prozentsatz wird stufenweise bis 2025 um 2% pro Jahr angehoben.
Die Basisrente eignet sich besonders für Selbständige bzw. Freiberufler. Der Höchstbetrag ist bei Angestellten um den Betrag zu kürzen, der dem Gesamtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht.
Insbesondere bei Abfindungsfällen kann der Abschluss einer Rüruprente entsprechend zu einer Steuervergünstigung führen. Zu Details befragen Sie einen Steuerberater.
Rentenbesteuerung der Rürup Rente in der Auszahlungsphase
Die Rentenbesteuerung der spätere Rentenzahlung aus der Rürup-Rente verhält sich steuerlich wie die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Besteuerungsanteil richtet sich demnach nach dem Rentenbeginn und nicht nach dem Renteneintrittsalter. Der Besteuerungsanteil der Rürup-Rente beträgt bei Rentenbeginn im Jahr 2020 somit 80 %. Die Besteuerungsanteile für weitere Jahre finden Sie in folgender Rentenbesteuerungstabelle.
Die Besteuerung der Rürup-Rente kann hier online ermittelt werden. Die Berechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr.
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