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Rentenbesteuerung der gesetzlichen Rente, Riester Rente oder Rürup Rente (Basisrente)

Wie erfolgte die Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz und welche private Rentenversicherung lohnt sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung - die Rürup Rente, die Riester Rente oder der Abschluss weiterer Rentenversicherungen?


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Bei der Rentenbesteuerung der Riester Rente, Rürup Rente oder Altersrente stellt sich häufig die Frage, wie die Besteuerung dieser Renten erfolgt. Hierbei sind folgende zwei Phasen zu unterscheiden. Zum einen stellt sich die Frage, wie die Beiträge zur Rürup Rente, Riester Rente oder Altersrente bei der Einzahlung steuerlich berücksichtigt werden können. Zum anderen stellt sich aber auch die Frage, wie die gesetzlichen oder privaten Renten in der Auszahlungsphase besteuert werden.

Wie erfolgt die Rentenbesteuerung der Altersrente? Seit dem Jahr 2005 hat sich die Rentenbesteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung geändert. Es wird bei diesen Renten nicht mehr der so genannte Ertragsteil der Renten besteuert, sondern die Rentenbesteuerung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt seit 2005 im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung. Die Gesetzesgrundlage zur "Rentensteuer" findet sich in §22 EStG.

Maßgebend ist hierbei der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn. Für alle Altersrenten, die in 2005 bereits bestanden haben, beträgt der Besteuerungsanteil grundsätzlich 50 %. Für Altersrenten, welche in 2006 beginnen, beträgt der Besteuerungsanteil bereits 52%. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2% auf 80% und ab dann bis zum Jahr 2040 in 1% Schritten auf 100%.

Beachten Sie bitte dass diese Prozentsätze nicht mit einer Rentensteuer im Sinne der Einkommensteuer auf die Altersrente zu verwechseln ist. Der Besteuerungsanteil der Rente wird lediglich als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer herangezogen. Der nicht zu versteuernde Teil der Jahresrente gilt als Rentenfreibetrag in dieser Höhe grundsätzlich für die gesamte Laufzeit der Rente.

Eine aussagefähige Tabelle zur Rentenbesteuerung und weiterführende Erklärungen finden Sie auf dem nachfolgenden Link zur Rentenbesteuerung .


Wie erfolgt die Rentenbesteuerung von Rentenbezügen über eine private Rentenversicherung? Hierfür muss zwischen den verschiedenen Rentenarten genau unterschieden werden. Eine private Rentenversicherung kann z.B. als so genannte Rürup Rente oder als eine Riester Rente abgeschlossen werden. Auf die Besteuerung dieser beiden Renten und deren staatliche Förderung wird nachfolgend eingegangen. Die Betrachtung weiterer Rentenarten wird zu einem späteren Zeitpunkt auf dieser Seite behandelt.

Was ist eine Rürup-Rente? Die Rürup Rente wird auch Basisrente genannt. Es handelt sich bei dieser Rente um eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung, welche von zahlreichen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Die gesetzlichen Vorschriften für die Besteuerung dieser Rente finden sich in §10 (1) Nr.2 b) EStG. Hier steht, dass folgende Versicherungsbeiträge gegebenenfalls als Sonderausgaben steuerlich abziehbar sind:

"Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsieht; Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 hat; der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt; die genannten Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen."

Eine Rürup-Rente muss demnach zusammengefasst folgende Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung erfüllen:

Der Rentenversicherungsvertrag darf

- nicht vererblich sein. Eine Hinterbliebenenrente ist aber im Rahmen des Einkommensteuergesetzes aber möglich.

- nicht übertragbar sein,

- nicht beleihbar sein. Es muss also vertraglich ausgeschlossen sein, dass die Ansprüche etwa sicherungshalber abgetreten oder verpfändet werden können. nicht veräußerbar sein.

- nicht kapitalisierbar sein. Das Recht auf Kapitalabfindung der Rentenzahlungen muss also ausgeschlossen sein.

Weitere gesetzliche Bestimmungen zur Zertifizierung von Rürup - Rentenversicherungsverträgen finden sich auch unter § 5a im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.


Wie erfolgt die Rentenbesteuerung der Rürup Rente in der Einzahlungsphase? In der Einzahlungsphase kommt es nicht zu einer Besteuerung der Rente, sondern im Gegenteil zu einer steuerlichen Begünstigung. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente bzw. Basisrente erfolgt dabei über die Abzugsfähigkeit der Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung in Höhe von 40.000 Euro. Es ist aber nicht die Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge bis zu diesem Höchstbetrag absetzbar, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz, welcher im Jahr 2005 60% betrug. Der Prozentsatz wird stufenweise bis 2025 um 2% pro Jahr angehoben. Im Jahr 2011 beträgt er demnach 72% und im Jahr 2012 entsprechend 74%. Die Rürup Rente eignet sich besonders für Selbständige bzw. Freiberufler. Der Höchstbetrag ist bei Angestellten um den Betrag zu kürzen, der dem Gesamtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht.

Wie erfolgt die Rentenbesteuerung der Rürup Rente in der Auszahlungsphase? Die Rentenbesteuerung der spätere Rentenzahlung aus der Rürup-Rente verhält sich steuerlich wie die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Besteuerungsanteil richtet sich demnach nach dem Rentenbeginn und nicht nach dem Renteneintrittsalter. Der Besteuerungsanteil der Rürup-Rente beträgt bei Rentenbeginn im Jahr 2011 62 %.

Wie wird die Riester Rente steuerlich gefördert? Die steuerliche Förderung der Riester-Rente erfolgt auf zwei Wegen. Zum einen wird eine Zulage festgesetzt, zum anderen kommt ein Sonderausgabenabzug in Betracht. Im ersten Schritt wird auf Antrag die progressionsunabhängige Zulage gewährt. Im zweiten Schritt wird dann bei der Einkommensteuerveranlagung eine Günstigerprüfung durchgeführt. Dabei wird ermittelt, ob der Sonderausgabenabzug günstigere Auswirkungen als die Zulage für die Riester Rente zur Folge hat. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, so wird dieser gewährt und die Riester Zulage entsprechend gegen gerechnet. Im anderen Fall bleibt es bei der gewährten Zulage.

Aufgrund dieser Regelung besteht die steuerliche Förderung in der Einzahlungsphase zumindest in einer steuerlichen Abzugsmöglichkeit in Höhe des Sonderausgabenabzugs. Bei Zulagengewährung ist der der Vorteil entsprechend höher als die steuerliche Abzugsmöglichkeit.

Die Rentenbesteuerung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase erfolgt daher nicht mit dem Ertragsanteil, sondern in voller Höhe. Zu beachten ist, dass dieses nur für den Teil der Auszahlungen gilt, der auf den geförderten Beiträgen beruht. Die Besteuerung der Rente für den übersteigenden Teil der Beiträge, der nicht auf geförderten Beiträgen beruht, erfolgt hingegen nur auf Basis des Ertragsanteils.

Auf spezielle Aspekte der Riester Rente, wie Wohn-Riester wird zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen.


Welche Renten unterliegen der nachgelagerten Rentenbesteuerung? Gemäß § 22 Nr.1 Satz 3 Buchst.a Doppelbuchst. aa EStG unterliegen folgende Rentenarten ab 2005 der nachgelagerten Rentenbesteuerung:

- Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen;
- Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen;
- Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder
- Renten aus einer privaten Rentenversicherung i. S. d. Basisrente bzw. Rürup-Rente.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Seite Rentenvbesteuerung.biz nur einige keiensfalls abschließende Aspekte aufzeigen konnte. Die Seite wird aber in Kürze erweitert.


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